Informationen über die Barriere·freiheit
Was ist eigentlich Barrierefreiheit?
Eine Barriere ist ein Hindernis. Auf unserer Internet·seite soll es keine Hindernisse für Menschen mit Behinderungen geben. Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen sollen viele Informationen auf unserer Internet·seite verstehen können. Zum Beispiel:- Menschen mit einer Seh-Behinderung.
Diese Menschen können nur sehr schlecht sehen. Manchmal könne diese Menschen auch gar nichts mehr sehen.
- Menschen mit einer Hör-Behinderung.
Diese Menschen können nur schlecht hören. Manchmal können diese Menschen auch gar nichts mehr hören.
- Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
Diese Menschen verstehen manche Texte nicht so gut. Zum Beispiel, weil darin viele schwere Wörter sind.
Für diese Menschen machen wir unsere Internet·seite barriere·frei. Das machen wir zum Beispiel durch diese Sachen:- Auf unserer Internetseite gibt es Videos in Gebärden·sprache.
Das ist eine besondere Sprache. Man benutzt dafür die Hände. Diese Sprache ist zum Beispiel für Menschen mit einer Hör-behinderung.
- Screen·reader können die Informationen auf unserer Internet·seite vorlesen.
Screen·reader sind Computer·programme. Diese Computer·programme lesen die Informationen auf einer Internetseite laut vor. Das ist zum Beispiel wichtig für Menschen mit einer Seh·behinderung.
- Auf unserer Internet·seite gibt es Informationen in Leichter Sprache. Dadurch verstehen viele Menschen die Informationen auf unserer Internet·seite besser. Zum Beispiel:
-
- weil die Texte in Leichter Sprache größer geschrieben sind.
- weil in den Texten in Leichter Sprache weniger schwere Wörter sind.
Wir halten uns an die Regeln für Barriere·freiheit
Es gibt bestimmte Gesetze zur Barriere·freiheit.Die Politiker machen die Gesetze. In Gesetzen stehen immer Regeln zu bestimmten Sachen. An diese Regeln müssen sich die Menschen halten. Sonst gibt es meistens eine Strafe für die Menschen.
Die Regeln für Barriere·freiheit stehen in diesen Gesetzen:- UN-Behinderten-Rechts-Konvention: UN-BRK
- Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
- Wie muss eine barriere·freie Internet·seite sein?
- Welche Informationen müssen barriere·frei sein?
- Hat das IAB alle Vorschriften eingehalten?
- Wo gibt es noch Barrieren?
- Welche Informationen sind schon barriere·frei?
- Welche Informationen machen wir noch barriere·frei?
- Bis wann machen wir die Informationen barriere·frei?
So können Sie dem IAB Barrieren melden
Sie haben noch eine Barriere gefunden? Oder konnten Sie eine wichtige Information nicht finden? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid! Sie können uns schreiben: Das können Sie mit dem Kontakt-Formular machen. Klicken Sie dafür hier: Kontakt-Formular Sie können eine E-Mail schreiben. Das ist die E-Mail-Adresse: BA-Inklusion@arbeitsagentur.de Sie können anrufen. Das ist die Telefon·nummer: 08 00 45 55 50 0 Der Anruf kostet nichts. Sie können auch einen Brief schreiben. Das ist die Adresse: Bundesagentur für Arbeit (BA) Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Es gibt auch ein Service-Telefon für Menschen mit einer Hör·behinderung. Hier bekommen Sie mehr Informationen darüber: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/servicetelefon-fuer-menschen-mit-hoerbeeintraechtigungen Achtung: Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.Die Schlichtungs·stelle hilft Ihnen bei einem Streit
Behörden müssen auf Barriere·freiheit achten. Das steht in einem Gesetz. Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG. Das IAB ist eine Behörde. Deshalb können Sie sich über eine Barriere beschweren. Sie können sich bei einer Schlichtungs·stelle beschweren. Schlichtung bedeutet:- sich einigen.
- sich vertragen.
