Kurzarbeit im Juni 2020: Rückgang auf sehr hohem Niveau

Thomas Kruppe, Christopher Osiander

Wortwolke mit Begriffen rund um die Corona-Krise, das Wort Kurzarbeit steht in fetten und roten Lettern in der Mitte
Im Juni 2020 waren etwa 16 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit – das sind vier Prozentpunkte weniger als im Mai. Zugleich nahm nur eine Minderheit der Betroffenen während dieser Zeit eine zusätzliche Beschäftigung oder ein Ehrenamt auf. Etwa fünf Prozent der Befragten nutzten den Arbeitsausfall, um sich beruflich weiterzubilden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des IAB.

Kurzarbeit bleibt bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eine der wichtigsten Maßnahmen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Entlassungen zu vermeiden. Betriebe werden finanziell entlastet, indem die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten für die ausgefallenen Arbeitsstunden Kurzarbeitergeld zahlt. Dem Betrieb werden zudem (zumindest derzeit) alle anfallenden Sozialversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erstattet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Um den Arbeitsmarkt in der nahen Zukunft zu stabilisieren, hat das Bundeskabinett beschlossen – befristet bis zum 31. Dezember 2021 – die maximale Bezugsdauer auf 24 Monate zu verlängern. Kurzarbeit soll auch zur Einkommenssicherung von Beschäftigten beitragen: Bereits im Mai 2020 wurde die Bezugshöhe des Kurzarbeitergeldes zeitlich gestaffelt, sodass es für Personen, deren Anspruch bis 31. März 2020 entstanden ist, ab dem vierten und dem siebten Bezugsmonat ansteigen kann, wenn der Arbeitsausfall mindestens 50 Prozent beträgt. Das Kurzarbeitergeld kann dann bis zu 87 Prozent des letzten Nettolohns ausmachen und durch den Arbeitgeber zusätzlich aufgestockt werden.

Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen, unter denen Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden kann, findet sich im Beitrag „Kurzarbeit in der Corona-Krise: Wer ist wie stark betroffen“, der ebenfalls im IAB-Forum erschienen ist. Darin wurden auch erste Ergebnisse zu Kurzarbeit aus der IAB-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ vorgestellt.

Im Folgenden werden Befunde aus dieser Erhebung präsentiert, die sich auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeit im Juni 2020 beziehen. Befragungen sind hier insbesondere deswegen von Bedeutung, weil die Statistik der Bundesagentur für Arbeit die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld wegen des speziellen Abrechnungsverfahrens erst mit einem Zeitverzug von mehreren Monaten ermitteln kann (Details zu Datenerhebung und Datengrundlage finden sich im Kasten „Daten und Methoden“).

Deutlich mehr Männer als Frauen in Kurzarbeit

Insgesamt waren dieser Befragung zufolge (auch wenn diese nur eine Annäherung an die tatsächlichen Werte darstellt) etwa 16 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juni 2020 in Kurzarbeit – nach circa 20 Prozent im Mai. Dabei war der Anteil bei den Männern mit 18,5 Prozent deutlich höher als bei den Frauen mit 13,4 Prozent. Im Mai waren es bei den Männern noch 23,1 Prozent, bei den Frauen 17,7 Prozent. Der damit einhergehende Arbeitsausfall wurde im Juni nicht erhoben. Im Mai lag dieser bei durchschnittlich 58 Prozent der Arbeitszeit. Frauen waren davon mit einem Ausfall von 62 Prozent stärker betroffen als Männer mit 55 Prozent. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit geht aufgrund ihrer Hochrechnung für den Juni von einem Rückgang des durchschnittlichen Arbeitsausfalls um circa 3 Prozentpunkte aus.

Den Befragungsergebnissen aus dem Mai zufolge stockten die Betriebe das Kurzarbeitergeld für 49 Prozent der Beschäftigten über tarif- oder einzelvertragliche Regelungen auf. Geht man davon aus, dass diejenigen, die im Mai eine Aufstockung erhielten und im Juni noch in Kurzarbeit waren, weiterhin von der Aufstockung profitierten, lag der Anteil im Juni bei 46 Prozent. Während dies im Mai noch bei 52 Prozent der Männer und 44 Prozent der Frauen in Kurzarbeit der Fall war, fiel dieser Anteil im Juni auf 50 Prozent bei den Männern und 39 Prozent bei den Frauen.

Welche Faktoren Kurzarbeit begünstigen

Darüber hinaus ist aufschlussreich, welche Personengruppen sich überproportional häufig in Kurzarbeit befunden haben. Dies lässt sich mithilfe einer sogenannten multivariaten Analyse ermitteln (siehe Infokasten „Daten und Methoden“). Damit lässt sich beziffern, wie stark die Wahrscheinlichkeit, in Kurzarbeit zu sein, von bestimmten Faktoren abhängt. Hier die wichtigsten Ergebnisse für den Monat Juni:

  • Netto-Haushaltseinkommen: Beschäftigte aus finanziell schlechter gestellten Haushalten waren im Juni häufiger von Kurzarbeit betroffen als Beschäftigte aus Haushalten mit höherem Einkommen. Für Personen aus Haushalten mit einem Einkommen von bis zu 1.500 Euro netto war die Wahrscheinlichkeit, in Kurzarbeit zu sein, um knapp 13 Prozentpunkte höher als bei einem Haushalts-Nettoeinkommen von 2.000 Euro bis unter 3.000 Euro.
  • Berufsabschluss: Im Vergleich zu Personen mit abgeschlossener Ausbildung waren sowohl Geringqualifizierte, also Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, als auch Personen mit Universitätsabschluss im Juni seltener in Kurzarbeit – erstere um 9 Prozentpunkte, letztere um knapp 7 Prozentpunkte seltener.
  • Kinder im Haushalt: Personen, bei denen mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt, waren im Juni mit einer um 5 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit in Kurzarbeit als Beschäftigte ohne Kinder.
  • Bundesländer: Im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen, dem einwohnerstärksten Bundesland mit den meisten Befragten, waren Beschäftigte in Baden-Württemberg und Hessen im Juni mit einer um 8 beziehungsweise 12 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit von Kurzarbeit betroffen.
  • Wirtschaftszweige: Im Vergleich zum Verarbeitenden Gewerbe, in dem die meisten Befragten arbeiten, waren im Juni vor allem das Gastgewerbe, der Bereich Verkehr und Logistik, der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen ähnlich stark betroffen. In allen anderen Wirtschaftszweigen waren die Beschäftigten deutlich seltener in Kurzarbeit. Am wenigsten betroffen waren hier mit einer um 25 Prozentpunkten niedrigeren Wahrscheinlichkeit Beschäftigte im Energiesektor, in der Grundstücks- und Immobilienwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung sowie den Sozialversicherungen.

Etwa 80 Prozent der Betroffenen nahmen während der Kurzarbeit keine zusätzlichen Aktivitäten auf

Etwa 80 Prozent der Betroffenen gingen während der Kurzarbeit keinen neuen zusätzlichen Aktivitäten nach. Zwei Prozent nahmen seit Beginn der coronabedingten Kurzarbeit eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, drei Prozent einen Minijob auf. In der Summe kompensierten also Stand Juni dieses Jahres rund fünf Prozent der Betroffenen den finanziellen Ausfall durch Kurzarbeit mit einer zusätzlichen Beschäftigung. Jeweils weniger als ein Prozent begann mit einer selbstständigen Tätigkeit oder planten dies zumindest. Knapp sechs Prozent übten neue ehrenamtliche Tätigkeiten aus.

Fünf Prozent der Betroffenen nutzen die Zeit während der Kurzarbeit, um sich beruflich weiterzubilden. Allerdings waren die Möglichkeiten, an einer Weiterbildung teilzunehmen, zu Beginn der Covid-19-Pandemie deutlich eingeschränkt. Aufgrund der Lockerungen der Beschränkungen gäbe es mithin noch viel Potenzial, den Zeitgewinn für Weiterbildung zu nutzen. Sie sollte staatlich gefördert werden, denn nicht nur Betriebe und Beschäftigte profitieren von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, sondern langfristig auch die öffentliche Hand (lesen Sie dazu auch den Beitrag „Qualifizierung senkt die Nettokosten der Kurzarbeit“ von Thomas Kruppe, Enzo Weber und Jürgen Wiemers im IAB-Forum).

Fazit

Im Juni dieses Jahres waren schätzungsweise noch rund 16 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit. Damit war die Zahl der Kurzarbeitenden gegenüber dem Vormonat zwar rückläufig, bewegte sich aber nach wie vor auf einem extrem hohen Niveau. Dass nur ein kleiner Teil der Betroffenen eine zusätzliche Beschäftigung aufgenommen hat, um den Einkommensausfall durch Kurzarbeit auszugleichen, kann angesichts des dramatischen Einbruchs am Arbeitsmarkt nicht überraschen, obwohl der Gesetzgeber die Regelungen zu Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit im Mai vereinfacht hat. Anzunehmen ist, dass es gerade zu Beginn der Krise schlicht zu wenige offene Stellen gab.

Weniger offensichtlich ist, warum nur jeder Zwanzigste die ausgefallene Arbeitszeit nutzt, um sich beruflich weiterzubilden. Pandemiebedingte Einschränkungen dürften dies nur zum Teil erklären, denn auch während der Finanzkrise 2009 wurde Kurzarbeit nur im Ausnahmefall für berufliche Weiterbildung genutzt. Daher gilt es, die entsprechenden Anreize für Beschäftigte und Betriebe weiter zu verbessern. Ob die jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Fördermaßnahmen sich diesbezüglich als ausreichend erweisen werden, bleibt abzuwarten.

Literatur

Bundesagentur für Arbeit (2020): Kurzarbeitergeld.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2020): Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt– Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Nürnberg, August 2020.

Kruppe, Thomas; Osiander, Christopher (2020): Kurzarbeit in der Corona-Krise: Wer ist wie stark betroffen? In: IAB-Forum, 30.06.2020,

Kruppe, Thomas; Weber, Enzo; Wiemers, Jürgen (2020): Qualifizierung senkt die Nettokosten der Kurzarbeit. In: IAB-Forum, 24.08.2020.

Zitationshinweis

Kruppe, Thomas; Osiander, Christopher (2020): Kurzarbeit im Juni 2020: Rückgang auf sehr hohem Niveau, In: IAB-Forum 23. September 2020, https://forum-f.iabpro.de/kurzarbeit-im-juni-2020-rueckgang-auf-sehr-hohem-niveau/, Abrufdatum: 6. September 2026

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