Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert

Maximilian Schiele, Stefan Tübbicke, Joachim Wolff

In der linken Bildhälfte bilden hellbeige sechseckige Plättchen, auf denen ein stilisierter Mensch abgebildet ist, eine geschlossene Fläche. Etwas rechts davon befindet sich ein einzelnes sechseckiges Plättchen mit roter Farbe.
Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung laut einer IAB-Studie tendenziell verbessert.

Bei den Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) nach § 16e SGB II und  „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) nach § 16i SGB II handelt es sich primär um Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose beziehungsweise Langzeitleistungsbeziehende im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch). Beide Maßnahmen richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ohne Förderung nur geringe Chancen auf eine Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt haben.

Während die EvL-Förderung Zuschüsse für Personen vorsieht, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, richtet sich die TaAM-Förderung an besonders arbeitsmarktferne Personen, die in mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Unter den TaAM-Förderbetrieben sind Betriebe aus dem Gesundheits- und Sozialwesen stark überrepräsentiert

Um abschätzen zu können, wo Geförderte eingesetzt werden, werden im Folgenden zentrale Unterschiede in der Branchenverteilung zwischen Betrieben mit und ohne Förderung beleuchtet. Unter den TaAM-Förderbetrieben sind insbesondere solche aus dem Gesundheits- und Sozialwesen stark überrepräsentiert (siehe Abbildung): Sie machen fast ein Viertel dieser Betriebe aus. Im Vergleich dazu sind nur etwa 9 Prozent der Betriebe ohne Förderung in diesem Bereich tätig. TaAM-Förderbetriebe sind auch im Bereich „Erziehung und Unterricht“ mit 7,6 Prozent sowie im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ mit etwa 11 Prozent häufiger zu finden als unter Betrieben ohne Förderung mit 2,6 und 1,2 Prozent. Dagegen sind TaAM-Förderbetriebe im Wirtschaftszweig „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ sowie im Baugewerbe seltener vertreten als solche ohne Förderung.

Unter den EvL-Förderbetrieben wiederum sind Betriebe aus dem Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ leicht überrepräsentiert. Für die sonstigen Wirtschaftssektoren liegen die Anteilswerte der EvL-Förderbetriebe zwischen denen der Betriebe ohne Förderung und der TaAM-Förderbetriebe.

Die Abbildung zeigt den Anteil einzelner Branchen an geförderten beziehungsweise nicht geförderten Betrieben nach dem Teilhabechancengesetz. Demnach sind unter den Betrieben mit Förderung insbesondere solche aus den Bereichen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“ stark überrepräsentiert. Quelle: BHP-XT, eigene Berechnungen.

Im Schnitt weisen geförderte und ungeförderte Betriebe nur geringe Unterschiede in den Frauenanteilen ihrer Belegschaft auf

Im Folgenden wird analysiert, inwieweit sich die Beschäftigtenstruktur in den Betrieben mit und ohne Förderung nach dem Teilhabechancengesetz unterscheidet. Es handelt sich dabei um Durchschnittswerte über die Betriebe und nicht über die Beschäftigten. Ein Großbetrieb fließt hier also mit dem gleichen Gewicht in den Durchschnitt ein wie ein Kleinbetrieb. Deshalb sind die hier präsentierten Zahlen nicht direkt mit denen der Beschäftigtenstatistik der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergleichbar. So ist zum Beispiel der Frauenanteil in kleinen Betrieben typischerweise deutlich höher als in größeren Betrieben. Die hier ausgewiesenen Frauenanteile fallen daher tendenziell höher aus als der Anteil der Frauen an allen Beschäftigten.

Insgesamt haben Förderbetriebe im Schnitt deutlich mehr Beschäftigte als nicht geförderte Betriebe. Letztere haben im Schnitt 14,5 Beschäftigte, EvL-Förderbetriebe haben hingegen 78,3 Beschäftigte und TaAM-Förderbetriebe sogar 89,1 (siehe Tabelle 1). Während das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den TaAM Förderbetrieben und den ungeförderten Betrieben 44,5 Jahre beträgt, liegt das Durchschnittsalter bei mittels EvL geförderten Betrieben mit 42,9 Jahren knapp darunter. Etwas größer sind die Unterschiede beim durchschnittlichen Frauenanteil: Er liegt in den Betrieben ohne Förderung bei knapp 59 Prozent. Das sind immerhin 10 Prozentpunkte mehr als in EvL-Förderbetrieben und knapp vier Prozentpunkte mehr als in TaAM-Förderbetrieben.

Gewichtet man allerdings die Betriebe nach ihrer Größe, zeigt sich, dass der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft in den Förderbetrieben sogar etwas größer ist als bei ungeförderten Betrieben. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man anstelle nach der Gesamtbeschäftigung nach der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gewichtet. Insgesamt deutet dies darauf hin, dass sich die Beschäftigung – und damit auch die Nachfrage nach Arbeitskräften – in den Förderbetrieben relativ gleichmäßig auf Männer und Frauen aufteilt.

Dennoch sind Frauen in beiden Maßnahmen, verglichen mit ihrem Anteil an allen nicht geförderten erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, unterrepräsentiert. Zu diesem Ergebnis kommt das IAB in einer Evaluationsstudie. Das Gesamtbild der Befunde legt nahe, dass Frauen in den Förderprogrammen nicht etwa deswegen unterrepräsentiert sind, weil vor allem Betriebe gefördert würden, die vorrangig männliche Arbeitskräfte einstellen. Grund dürften eher in der Person liegende Vermittlungshemmnisse sein oder auch die Vermittlungspraxis der Jobcenter.

Betriebe mit und ohne Förderung nach dem Teilhabechancengesetz unterscheiden sich also in der Alters- und Geschlechtsstruktur ihrer Belegschaften nur wenig. Etwas größer, wenn auch moderat, sind die Unterschiede beim Anteil der Vollzeitbeschäftigten, der in den Förderbetrieben etwas höher ist. Deutlich größer ist dort jedoch der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Umgekehrt arbeiten in den Förderbetrieben deutlich weniger geringfügig Beschäftigte. Bereits vor Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes lag der Anteil der geförderten Beschäftigten bei den Förderbetrieben deutlich über dem der ungeförderten Betriebe. Dieser höhere Anteil an geförderten Beschäftigten in den Förderbetrieben deutet auf ein größeres Maß an Erfahrung mit öffentlich geförderter Beschäftigung hin.

Tabelle 1 zeigt die Beschäftigtenstruktur von Betrieben mit und ohne Förderung nach dem Teilhabechancengesetz. Auffällig ist insbesondere, dass in den Betrieben mit Förderung der Anteil geringfügig Beschäftigter deutlich geringer ist als in Betrieben mit Förderung, der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hingegen deutlich größer. Quelle: BHP-XT, eigene Berechnungen.

Im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen werden die Geförderten tendenziell marktnäher eingesetzt

Aufschlussreich ist zudem der Vergleich mit zwei mittlerweile ausgelaufenen Sonderprogrammen des Bundes, die ebenfalls auf Langzeitarbeitslose beziehungsweise Langzeitleistungsbeziehende abzielten und als direkte Vorgängerprogramme der beiden Förderinstrumente aus dem „Teilhabechancengesetz“ gelten: die „Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“, kurz ELL (eine ausführliche Evaluation dieses Programms finden Sie in einem 2021 erschienenen BMAS-Forschungsbericht von Bernhard Boockmann und anderen) sowie die „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, kurz STA (die einschlägige Evaluationsstudie von Martin Brussig und anderen ist 2019 ebenfalls im Rahmen eines BMAS-Forschungsberichts erschienen). Dabei kann TaAM als Nachfolgeprogramm von STA und EvL als Nachfolger von ELL gesehen werden.

Die beiden Programme waren von Mai 2015 bis Dezember 2017 sowie von Oktober 2015 bis Dezember 2018 in Kraft. Sie waren im Prinzip ähnlich ausgestaltet wie die aktuellen Förderinstrumente EvL und TaAM. Ein sehr wichtiger Unterschied besteht allerdings darin, dass die geförderten Arbeitsplätze bei dem Vorgängerprogramm STA „zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse“ sein mussten. Für die neuen Förderinstrumente gibt es keine solchen Einschränkungen, sodass die Geförderten tendenziell marktnäher eingesetzt werden konnten.

Um abzuschätzen inwieweit Geförderte tatsächlich marktnah eingesetzt werden, werden in Tabelle 2 die Branchenverteilungen von Förderbetrieben und ungeförderten Betrieben miteinander verglichen. Dabei werden sowohl Förderfirmen nach dem Teilhabechancengesetz betrachtet als auch solche, die über die Vorgängerprogramme gefördert wurden.

Tabelle 2 zeigt den Anteil einzelner Branchen an Betrieben mit und ohne Förderung. Zugleich werden Betriebe mit Förderung nach dem Teilhabechancengesetz mit solchen vergleichen, die über die Vorgängerprogramme gefördert wurden. Insgesamt ist die branchenspezifische Verteilung der Betriebe mit Förderung von Langzeitarbeitslosen der Verteilung der Betriebe ohne Förderung recht ähnlich. Für die Betreibe mit Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden sind die Unterschiede dagegen deutlich größer. Quelle: BHP-XT, eigene Berechnungen.

Insgesamt ist die branchenspezifische Verteilung der EvL-Förderbetriebe der Verteilung der Betriebe ohne Förderung recht ähnlich. Für die TaAM-Förderbetriebe sind die Unterschiede dagegen deutlich größer. Dies dürfte daran liegen, dass mit der EvL-Förderung arbeitsmarktnähere Personen gefördert werden als mit TaAM (nähere Informationen dazu finden Sie im IAB-Forschungsbericht 3/2021).

Beim Vergleich mit den Vorgängerprogrammen zeigt sich zudem, dass sich die Anteilswerte der Förderbetriebe denen der ungeförderten Betriebe teils deutlich angenähert haben. EvL-Förderbetriebe sind ungeförderten Betrieben deutlich ähnlicher, als dies für ELL-Förderbetriebe der Fall war. Selbiges gilt für TaAM- und STA-Förderbetriebe. Im Vergleich von EvL und ELL zeigt sich eine Zunahme in den Anteilswerten im Baugewerbe und im Sektor „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen“ um etwa 3 beziehungsweise 5 Prozentpunkte. Abgenommen haben hingegen die Anteile der Förderbetriebe in den Branchen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie im „Gesundheits- und Sozialwesen“.

Aus dem Vergleich von TaAM- und STA-Förderbetrieben ist zu ersehen, dass die Branchen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie das „Gesundheits- und Sozialwesen“ an Bedeutung verloren haben, während das Baugewerbe und die Branche „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen“ an Bedeutung gewonnen haben. Insbesondere sticht hier die starke Reduktion im Anteilswert der Firmen im „Gesundheits- und Sozialwesen“ von knapp 36 Prozent auf 24 Prozent heraus. Ebenfalls bemerkenswert ist der Anstieg des Anteils der Firmen, die im Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen“ tätig sind. Dieser ist von etwa 1 Prozent bei STA-Förderfirmen auf knapp 12 Prozent bei TaAM-Förderfirmen gestiegen.

Fazit

Geförderte Betriebe unterscheiden sich sowohl bei der Betriebsgröße und der Betriebsstruktur als auch bei der Branchenzugehörigkeit erkennbar von Betrieben ohne Förderung. So sind Förderbetriebe im Durchschnitt deutlich größer. Keine größeren Unterschiede gibt es hingegen beim durchschnittlichen Frauenanteil, wenn man nach der Betriebsgröße gewichtet. Der geringe Frauenanteil unter den geförderten Beschäftigten im Vergleich zu allen Förderberechtigten dürfte somit nicht auf eine mangelnde Nachfrage der Förderbetriebe nach weiblichen Arbeitskräften zurückzuführen sein.

Insbesondere die Branchenverteilung der Betriebe erlaubt Rückschlüsse darüber, inwiefern ein marktnaher Einsatz der Geförderten stattfindet. Hierbei zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen Betrieben, welche über das Instrument EvL gefördert werden, und nicht geförderten Betrieben recht gering sind. Deutlich anders verteilen sich die Branchen hingegen bei Betrieben, welche über das Instrument TaAM gefördert werden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Förderung über EvL zu einem marktnäheren Einsatz führt, als dies bei der Förderung über TaAM der Fall ist.

Im Vergleich zu den beiden Vorgängerprogrammen haben sich die Unterschiede zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben verringert, was darauf hindeutet, dass sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung durch das Teilhabechancengesetz tendenziell verbessert haben.

Literatur

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Boockmann, Bernhard; Brändle, Tobias; Fuchs, Philipp; Klee, Günther; Kugler, Philipp; Laub, Natalie; Sippli, Khira; Verbeek, Hans (2021): Evaluation des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt * Endbericht. BMAS-Forschungsbericht 576, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin.

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20220726.02

Zitationshinweis

Schiele, Maximilian; Tübbicke, Stefan; Wolff, Joachim (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert, In: IAB-Forum 26. Juli 2022, https://forum-f.iabpro.de/mit-dem-teilhabechancengesetz-haben-sich-die-chancen-auf-eine-marktnahe-foerderung-tendenziell-verbessert/, Abrufdatum: 6. September 2026

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